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Optimierung Ihres Eigenverbrauchs
Der Eigenverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit einer eigenen Photovoltaikanlage. Durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird es möglich, den lokal erzeugten Solarstrom effizient zu nutzen und die Abhängigkeit vom Netzstrom zu reduzieren. Hier erfahren Sie mehr über den ZEV, vZEV und LEG sowie deren Unterschiede.
Beim ZEV werden mehrere Verbrauchende in ein System mit Photovoltaiklösung(en) eingebunden. Dieser Zusammenschluss ermöglicht es, einen signifikanten Teil der erzeugten Energie unmittelbar zu nutzen und lediglich die Überschussproduktion an den Energieversorger abzugeben. Dadurch wird nicht nur die Eigenverbrauchsrate der Solarstromerzeugung optimiert, sondern auch die finanzielle Rentabilität erhöht.
Die Abrechnung der Verbrauchergemeinschaft erfolgt anhand der zusätzlichen Messungen: der Produktionsmessung der PV-Anlage und der Austauschmessung mit dem Netz des Energieversorgers. Vom Energieversorger werden die Rückspeisung aus nicht selbst verwendeter Solarenergie vergütet und zusätzlich benötigte Energie geliefert.
PV-Anlage mit einer
Produktionsleistung
von 700 kWh
Produktionsmessung
Der Zähler misst die
Energieproduktion
der PV-Anlage.
Verbrauchsmessung
Pro Wohnung oder
Verbrauchseinheit wird
separat gemessen
und abgerechnet.
Austauschmessung
Der Zähler misst die
Rückspeisung der überschüssigen
Energie sowie den Bezug
aus dem Netz des
Energieversorgers.
Der Energieversorger stellt
über das öffentliche Netz
Strom für den Bezug zur
Verfügung.
Wenn der Energieverbrauch grösstenteils durch selbst erzeugten Strom gedeckt wird, sinken die Kosten für bezogenen Netzstrom.
Der Energieversorger vergütet zurückgespeisten PV-Strom weniger, als der Bezug von Netzstrom kostet.
Durch den erhöhten Eigennutzungsgrad in einer Verbrauchsgemeinschaft ist die PV-Anlage schneller amortisiert.
Mehr Menschen, die ihren Energiebedarf mit einer PV-Anlage decken, verringern die Nutzung fossiler und umweltbelastender Stromquellen und tragen so zur Reduktion von Schadstoffen bei.
Jedes Kilowatt aus der eigenen PV-Anlage reduziert die Abhängigkeit vom Stromnetz. Mit einem Stromspeicher bleibt die Unabhängigkeit auch an produktionsarmen Tagen erhalten.
Der Hauptunterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG liegt im geografischen Umfang der Netznutzer, die eine Verbrauchergemeinschaft bilden können. Das ZEV stellt die kleinste Einheit dar und umfasst Nutzer innerhalb eines Hausanschlusses. Im vZEV können Nutzer innerhalb desselben Netzanschlusspunktes zusammenarbeiten. Das geplante LEG ermöglicht hingegen eine gemeinschaftliche Nutzung von Solarenergie über grössere geografische Entfernungen hinweg.
seit 2018
Mehrere Parteien, die an einem gemeinsamen Hausanschlusskasten verbunden sind, nutzen die von der PV-Anlage erzeugte Energie anteilsmässig. Dieses Modell kommt häufig in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz, wo der produzierte Solarstrom intern verteilt wird, bevor überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist wird.
seit 2025
Neu können die Messdaten mehrerer Zähler virtuell zusammengeführt werden. Dadurch ist gemeinschaftlicher Eigenverbrauch innerhalb eines Netzanschlusspunktes möglich, ohne dass Netzanschlüsse umgebaut oder Stromzähler ausgetauscht werden müssen. Hierfür werden die bestehenden Zähler des Netzbetreibers, oft gegen eine Gebühr, genutzt.
ab 2026 (voraussichtlich)
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz können Teilnehmende einer LEG das öffentliche Stromnetz nutzen, um sich untereinander mit selbst erzeugtem erneuerbarem Strom zu versorgen. Dies ermöglicht eine flexible und effiziente Nutzung lokaler Energiequellen innerhalb eines Quartiers oder sogar einer Gemeinde (abhängig vom Netzbetreiber).
Die Information, mit wem Sie als vZEV-Interessentin oder Interessent einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt teilen, kann beim lokalen Netzbetreiber angefordert werden.
Die Abrechnung im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, wobei verschiedene Methoden je nach Komplexität und Verwaltungsaufwand zur Auswahl stehen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen manuellen und elektronischen Abrechnungsverfahren sowie zwischen privater und über Dienstleister oder den Energieversorger abgewickelter Abrechnung.
Bei der manuellen Abrechnung werden die Verbrauchsdaten der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft von Hand erfasst und verrechnet. Dies erfordert regelmässige Erfassung der Zählerstände und eine genaue Aufteilung der erzeugten und verbrauchten Energie. Diese Methode wird vor allem in kleinen Gemeinschaften genutzt, kann jedoch mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sein.
Bei der elektronischen Abrechnung kommen digitale Systeme und Smart Meter zum Einsatz, die die Verbrauchsdaten automatisch erfassen und weiterleiten. Die Abrechnung erfolgt dann über eine Softwarelösung, die die Verbrauchsdaten der einzelnen Mitglieder in Echtzeit auswertet. Diese Methode ist effizienter und weniger fehleranfällig als die manuelle Abrechnung, erfordert jedoch eine höhere technische Infrastruktur.
Bei der privaten Abrechnung übernimmt die Verwaltung der Gemeinschaft oder eine einzelne Person die gesamte Abrechnung. Diese Methode wird häufig bei kleineren ZEVs genutzt, da sie kostengünstiger ist, jedoch auch einen gewissen Aufwand für die Verwaltung der Daten und die Verteilung der Kosten mit sich bringt.
Bei grösseren ZEVs oder komplexeren Strukturen wird die Abrechnung häufig an externe Dienstleister oder den Energieversorger übertragen. Diese übernehmen die Abrechnung des gesamten Stromverbrauchs und die Verteilung der Kosten an die Mitglieder der Gemeinschaft. Diese Methode ist besonders dann sinnvoll, wenn die Anzahl der Teilnehmer hoch ist oder eine regelmäßige und präzise Abrechnung erforderlich ist. Der Dienstleister sorgt für eine effiziente und rechtlich konforme Abwicklung.
Diese beiden Abrechnungsbeispiele zeigen die finanziellen Vorteile eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch. Sie sind vereinfacht und mit Beispielzahlen versehen, wobei davon ausgegangen wird, dass die eigene Produktion für den Eigenverbrauch ausreicht und kein Strom vom Netzbetreiber bezogen wird. Die Werte können je nach Netzgebiet und Grösse der PV-Anlage variieren.
Drei Wohnungen im Stockwerkeigentum investieren in eine gemeinsame PV-Anlage.
Mit dem Netzbetreiber sind folgende Tarife vereinbart:
Rückspeisung: 0.15 CHF pro kWh
Bezugskosten: 0.30 CHF pro kWh
ohne ZEV
Die Bezugskosten für die drei Wohnungen übersteigen die Einnahmen aus der Rückspeisung.
mit ZEV
Gemeinsam sparen die drei Wohnungen bei der Stromabrechnung.
Aus den Einnahmen aus der Rückspeisung an den Netzbetreiber und dem gesparten Geld entsteht ein Plus.
Eine Vermieterin oder ein Vermieter investiert in eine PV-Anlage für das Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen.
Mit dem Netzbetreiber sind folgende Tarife vereinbart:
Rückspeisung: 0.15 CHF pro kWh
Bezugskosten: 0.30 CHF pro kWh
Der Eigentümer der PV-Anlage legt die Tarife für den Strombezug der Mietenden fest. Sie oder er tritt als Verkäufer des PV-Stroms auf.
ohne ZEV
mit ZEV
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