Start > Photovoltaik > ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch ist bei der eigenen Energieproduktion, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage, der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit. Mit einem hohen Eigennutzungsgrad profitieren Sie von mehreren Vorteilen.
Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zum Thema ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
PV-Anlage mit einer
Produktionsleistung
von 700 kWh
Produktionsmessung
Der Zähler misst die
Energieproduktion
der PV-Anlage.
Verbrauchsmessung
Pro Wohnung oder
Verbrauchseinheit wird
separat gemessen
und abgerechnet.
Austauschmessung
Der Zähler misst die
Rückspeisung der überschüssigen
Energie sowie den Bezug
aus dem Netz des
Energieversorgers.
Der Energieversorger stellt
über das öffentliche Netz
Strom für den Bezug zur
Verfügung.
Wird der Energieverbrauch mehrheitlich durch selbst produzierten Strom abgedeckt, fallen die Kosten für vom Netzbetreiber bezogenen Strom geringer aus.
Denn der Energieversorger vergütet für den ins Netz zurückgespeisten, nicht verbrauchten PV-Strom weniger als dieselbe Energiemenge beim Bezug aus dem Netz kostet.
Mit jedem Kilowatt Energie, dass von der eigenen PV-Anlage stammt, sinkt die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Erweitern Sie Ihre PV-Lösung mit einer Stromspeicheroption, um Ihre Unabhängigkeit an produktionsarmen Tagen aufrechtzuerhalten.
Ein Anstieg an Menschen, die ihren eigenen Energiebedarf mit einer eigenen PV-Anlage abdecken, kann die Stromproduktion mit fossilen oder umweltbelastenden Methoden verringern. Das wiederum trägt dazu bei, die Belastung unserer schönen Erde mit Schadstoffen zu minimieren.
Spitzenzeiten des Stromverbrauchs, wie etwa am Mittag oder Abend, belasten die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes. Ein höherer Eigenverbrauch in den Haushalten kann dabei helfen, diese Stabilität zu verbessern.
Durch den erhöhten Eigennutzungsgrad in einer Verbrauchsgemeinschaft ist die PV-Anlage schneller amortisiert.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich in einer Verbrauchergemeinschaft zu organisieren. Diese unterscheiden sich in den Besitzverhältnissen der PV-Anlage als auch in der Art der Messung und der für die Abrechnung zuständige Verwaltung.
Hier stellen wir Ihnen zwei Grundarten vor.
Immer mehr Energieversorger bieten Dienstleistungen für die Abrechnung des Zusammenschluss zum Eigenverbrauch an.
Die Verbrauchsmessungen der einzelnen Teilnehmer als auch die Austauschmessung von ein- und ausgehendem Strom werden vom Energieversorger abgerechnet. Das Unternehmen übernimmt anhand dieser Messungen direkt die Rechnungsstellung an die Verbraucher. Für diese Dienstleistung bezahlt die Verbrauchergemeinschaft einen Verwaltungsbeitrag.
Bei dieser Variante agiert die Verbrauchergemeinschaft als alleiniger Kunde gegenüber dem Energieversorger. Die Abrechnung übernimmt dabei eine für die Verwaltung bestimmte Person oder ein darauf spezialisierter Dienstleister.
Für die Abrechnung sind die Daten des Energieversorgers zur Rückspeisung überschüssiger PV-Energie und zur gelieferten Energie aus dem öffentlichen Netz notwendig. Die Verwaltung begleicht die Rechnung des Energieversorgers und ist für die Verrechnung des Verbrauchs der einzelnen Parteien in der Verbrauchergemeinschaft zuständig.
Mit den Aufgaben der Abrechnung geht auch das Risiko einher, dass Zahlungen von Parteien nicht bezahlt werden.
Dank moderner elektronischer Abrechnungssysteme können Haushalte und Unternehmen ihren gemeinsam erzeugten Strom effizient und transparent nutzen. Immer mehr Energieversorger bieten diese innovative Lösung an, da sie nicht nur Kostenvorteile schafft, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien fördert.
Die elektronische Abrechnung im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch umfasst folgende Schritte:
Die elektronische Abrechnung im ZEV ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in der Schweiz. Sie bietet Kostenvorteile, Transparenz und fördert die nachhaltige Nutzung von lokal erzeugter Energie. Durch innovative Technologien wird sie in Zukunft noch weiter optimiert.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder individuelle Lösungen für Ihren ZEV.
Welche finanziellen Vorteile, der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch hat, zeigen diese beiden Abrechnungsbeispiele auf.
Die Beispiele sind vereinfacht und mit Beispielzahlen gefüllt und gehen davon aus, dass die eigene Produktion für den Eigenverbrauch ausreicht und kein Bezug vom Netzbetreiber erfolgt. Je nach Netzgebiet und Grösser der PV-Anlage weichen die Werte ab.
Drei Wohnungen im Stockwerkeigentum investieren in eine gemeinsame PV-Anlage.
Mit dem Netzbetreiber sind folgende Tarife vereinbart:
Rückspeisung: 0.15 CHF pro kWh
Bezugskosten: 0.30 CHF pro kWh
Die Bezugskosten für die drei Wohnungen übersteigen die Einnahmen aus der Rückspeisung.
Gemeinsam sparen die drei Wohnungen bei der Stromabrechnung.
Aus den Einnahmen aus der Rückspeisung an den Netzbetreiber und dem gesparten Geld entsteht ein Plus.
Eine Vermieterin oder ein Vermieter investiert in eine PV-Anlage für das Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen.
Mit dem Netzbetreiber sind folgende Tarife vereinbart:
Rückspeisung: 0.15 CHF pro kWh
Bezugskosten: 0.30 CHF pro kWh
Der Eigentümer der PV-Anlage legt die Tarife für den Strombezug der Mietenden fest. Sie oder er tritt als Verkäufer des PV-Stroms auf.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen