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Förderbeiträge für Photovoltaik.​

In der Schweiz stehen für den Ausbau und die Nutzung von Solarenergie vielfältige Förderbeiträge für Photovoltaik zur Verfügung. Neben den nationalen Programmen, die durch den Bund bereitgestellt werden, bieten einzelne Kantone zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Diese kantonalen Förderungen sollen den Umstieg auf Solarenergie weiter erleichtern und Privatpersonen dazu motivieren, in erneuerbare Energien zu investieren.

Förderbeiträge und Finanzierung von Photovoltaik

Förderung von erneuerbarer Energie in der Schweiz.​

Neben den auf Bundesebene geregelten Anreizen für Photovoltaik sind die Förderprogramme auf Kantons- und Gemeindeebene individuell geregelt.

Bund

Einmalvergütungen (EIV)

Kanton

Kantonale Regelung der Förderbeiträge

Gemeinde

Individuell pro Gemeinde festgelegt

Schweizweite Förderbeiträge für Photovoltaik des Bundes.​

Der Bund bietet für den Bau von PV-Anlagen finanzielle Unterstützung. Dadurch wird der in der Energiestrategie 2050 festgelegte Ausbau erneuerbarer Energiequellen gefördert.

Abhängig von der Art und Leistung der Photovoltaikanlage werden unterschiedliche Förderbeiträge in Form einer Einmalvergütung (EIV) ausbezahlt. Diese werden durch die Zertifizierungsstelle Pronovo berechnet und koordiniert. Dabei werden höchstens 30 % der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen abgedeckt.

Bonusvergütungen.

Zusätzlich zur Einmalvergütung wird für Anlagen mit hoher Neigung, über Parkflächen oder an Orten über 1500 Metern über Meer ein Bonus pro Kilowatt Leistung vergütet. 

Für Anlageteile, die eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen, vergütet der Bund zusätzlich zur Einmalvergütung den Neigungswinkelbonus. Dieser fällt abhängig vom Inbetriebnahmedatum und pro Kilowatt Leistung aus. Seit Anfang 2023 gilt dieser Bonus auch für freistehende und angebaute Anlagenteile.​

Für Anlagen mit einer Leistung von über 150 kW, die ausserhalb der Bauzone und auf über 1500 Meter über Meer installiert wurden, wird neben der EIV (Einmalvergütung) auch ein Höhenbonus gewährt.​

Seit 2025 gilt der Parkflächenbonus, eine attraktive Ergänzung zur Förderung grosser PV-Anlagen. Zusätzlich zur Grundvergütung für Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung wird dieser Bonus für Installationen auf dauerhaft unüberdachten Parkplätzen gewährt.​

Sinkt der Förderbeitrag für PV-Anlagen?​​

Ja, einzelne Leistungsbeiträge werden für Anlagen, die ab dem 1. April 2025 in Betrieb genommen werden, angepasst. Davon betroffen ist die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Bundesebene. Dabei wird das Ziel verfolgt, dass interessierte Personen die komplette Dachfläche ausnutzen und Anlagen mit höherer Leistung bauen.

Die schweizweite Förderstruktur für PV-Anlagen umfasst einen Leistungsbeitrag sowie zusätzliche Boni. Während für kleine (bis 30 kW) und grosse Anlagen (ab 100 kW) der Leistungsbeitrag um jeweils 20 CHF pro kW Leistung sinkt, gibt es attraktive Zuschläge für stark geneigte Anlagen. Zudem wird neu ein Parkflächenbonus für grosse Anlagen eingeführt.

Leistungsbeitrag
Betrag pro kW
KLEIV bis 30 kW
- 20 CHF
GREIV ab 100 kW
- 20 CHF
Neigungswinkelbonus für stark geneigte integrierte Anlagen
+ 150 CHF
Neigungswinkelbonus für stark geneigte angebaute und freistehende Anlagen
+ 100 CHF

Wie wirkt sich diese Anpassung auf ein klassisches Einfamilienhaus aus?

Durch die Senkung der Leistungsbeiträge pro kW verringert sich auch der gesamte Förderbeitrag für PV-Anlagen. Ein konkretes Beispiel zeigt die Auswirkungen dieser Anpassung: Bei einer angebauten PV-Anlage mit einer Leistung von 25.00 kWp reduziert sich der Förderbeitrag um CHF 500, was einer Kürzung von 5.3 % entspricht.

Kantone und Gemeinden: Förderbeiträge Photovoltaik.​

Jeder Kanton und jede Gemeinde hat seine eigenen Programme und Richtlinien, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Umstieg auf Solarenergie für Privatpersonen attraktiv zu machen. Es lohnt sich, die spezifischen Fördermöglichkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene genau zu prüfen, da sie zusätzliche Anreize bieten können, die über die bundesweiten Programme hinausgehen.

Der Kanton Schwyz erteilt derzeit keine Förderbeiträge für Photovoltaik zur Stromerzeugung. Beim Bau einer thermischen Solaranlage gibt es im Kanton Schwyz einen finanziellen Zuschuss.

Im Kanton Zug werden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung nicht zusätzlich mit finanziellen Anreizen gefördert.

Der Kanton Uri fördert den Bau von Thermischen Solaranlagen zur Warmwassererzeugung sowie Photovoltaikanlagen für Winterstrom (Neigungswinkel von 60 bis 90°). Klassische Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung werden nicht mit finanziellen Mitteln gefördert.

Unter Energiefranken.ch sind die aktuell geltenden Förderprogramme der Kantone und der Gemeinden aufgelistet. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Photovoltaikprojekt zu unterstützen.