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In der Schweiz stehen für den Ausbau und die Nutzung von Solarenergie vielfältige Förderbeiträge für Photovoltaik zur Verfügung. Neben den nationalen Programmen, die durch den Bund bereitgestellt werden, bieten einzelne Kantone zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Diese kantonalen Förderungen sollen den Umstieg auf Solarenergie weiter erleichtern und Privatpersonen dazu motivieren, in erneuerbare Energien zu investieren.
Neben den auf Bundesebene geregelten Anreizen für Photovoltaik sind die Förderprogramme auf Kantons- und Gemeindeebene individuell geregelt.
Einmalvergütungen (EIV)
Kantonale Regelung der Förderbeiträge
Individuell pro Gemeinde festgelegt
Der Bund bietet für den Bau von PV-Anlagen finanzielle Unterstützung. Dadurch wird der in der Energiestrategie 2050 festgelegte Ausbau erneuerbarer Energiequellen gefördert.
Abhängig von der Art und Leistung der Photovoltaikanlage werden unterschiedliche Förderbeiträge in Form einer Einmalvergütung (EIV) ausbezahlt. Diese werden durch die Zertifizierungsstelle Pronovo berechnet und koordiniert. Dabei werden höchstens 30 % der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen abgedeckt.
Für Anlageteile, die eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen, vergütet der Bund zusätzlich zur Einmalvergütung den Neigungswinkelbonus. Dieser fällt abhängig vom Inbetriebnahmedatum und pro Kilowatt Leistung aus. Seit Anfang 2023 gilt dieser Bonus auch für freistehende und angebaute Anlagenteile.
Für Anlagen, die ausserhalb der Bauzone und auf über 1500 Meter über Meer installiert wurden, wird neben der EIV (Einmalvergütung) auch ein Höhenbonus gewährt. Zusätzliche Bedingungen sind die Anlagenleistung von mindestens 150 kW sowie eine Inbetriebnahme nach dem 31.12.2022.
Jeder Kanton und jede Gemeinde hat seine eigenen Programme und Richtlinien, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Umstieg auf Solarenergie für Privatpersonen attraktiv zu machen. Es lohnt sich, die spezifischen Fördermöglichkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene genau zu prüfen, da sie zusätzliche Anreize bieten können, die über die bundesweiten Programme hinausgehen.
Der Kanton Schwyz erteilt derzeit keine Förderbeiträge für Photovoltaik zur Stromerzeugung. Beim Bau einer Thermischen Solaranlage oder einer Speicherlösung gibt es im Kanton Schwyz einen finanziellen Zuschuss.
Im Kanton Zug werden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung nicht zusätzlich mit finanziellen Anreizen gefördert.
Der Kanton Uri fördert den Bau von Thermischen Solaranlagen zur Warmwassererzeugung sowie Photovoltaikanlagen für Winterstrom (Neigungswinkel von 60 bis 90°). Klassische Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung werden nicht mit finanziellen Mitteln gefördert.
Unter Energiefranken.ch sind die aktuell geltenden Förderprogramme der Kantone und der Gemeinden aufgelistet. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Photovoltaikprojekt zu unterstützen.
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